Sind Steinschläge Kaskoversichert?
Schäden an Windschutzscheiben sind Teilkaskoschäden, die kosten werden hier ab der Selbstbeteiligung übernommen. Bedeutet das Sie Ihren Anteil der Selbstbeteiligung Zahlen und der Rest von der Versicherung übernommen wird
In der Regel Ja, Steinschläge an Windschutzscheiben sind Teilkaskoschäden und werden in der Regel von der Versicherung übernommen.
Nein, Steinschläge führen nicht zur Hochstufung in der Teilkasko. Hochgestuft wird man, wenn man die Haftpflicht oder die Vollkasko in Anspruch nimmt. Die Teilkasko bleibt immer gleich. Für die Teilkasko gibt es auch keine Schadenfreiheitsstufen.
Lenkradmittelpunkt: nach rechts: 14,5 cm;
Lenkradmittelpunkt: nach links: 14,5 cm;
Sichtfeldhöhe wird definiert mit: begrenzt durch die abgedeckte Fläche des Scheibenwischers.
Ja. In vielen Fällen kann ein Steinschlag bei der HU durch den TÜV oder einer anderen Prüforganisation als erheblicher Sicherheitsmangel eingestuft werden. In diesem Fall kommt der Glasschaden auf den Mängelbescheid. Wenn Sie diese Mängel nicht zeitnah beheben, bekommen Sie Ihr Fahrzeug nicht über die Hauptuntersuchung
Ja und Nein. Ja, insbesondere dann, wenn die Scheibe extrem stark verschlissen ist. Dies ist häufig der Fall bei Fahrzeugen die älter als 5 Jahre sind oder mit viel Staub, Schutt und Dreck im Kontakt sind. Ansonsten sind minimale Abnutzungen durch Scheibenwischer aber normal.
